|
Im Grenzgebiet
Das nördliche Grenzgebiet ist durch Grenzsperranlagen - dem Antikoloristischen
Schutzwall - gesichert.
Hier findet man die Grenzbaracke,
in der die Einreise- und Einwanderungsbehörde untergebracht ist, sowie ein
provisorisches Flugfeld
für Kleinmaschinen. Über dem Flugfeld können auch Mitteilungen, Einladungen etc.
abgeworfen werden. Der Abwurf von Gegenständen mit einem Gewicht von mehr als
500 Gramm und von Gegenständen mit Explosionskraft ist strengstens untersagt!
Etwa 2500 Meter landeinwärts befindet sich ein Waldgebiet.
|
|
783 |
65 |
|